HYPOKREDIT FÜR DEN KAUF VON IMMOBILI IN SPANIEN - ERHALTUNG EINES HYPOKREDITS (SCHRITTE, DAUER UND VERFAHREN) - FINANZIERUNGSSYSTEM FÜR DEN ERWERB VON IMMOBILI IN SPANIEN

Die Banken gewähren maximal 80 % an Spanier und 60-70 % des Wertes der Immobilie an Ausländer mit Einkommen außerhalb Spaniens, basierend auf einer offiziellen Bewertung, die von einem vom Bank anerkannten Unternehmen durchgeführt wird.

Wir arbeiten mit zahlreichen Banken zusammen; im Folgenden finden Sie die indikativen Finanzierungsbedingungen für 2024/2025.

Der Risikorahmen für Transaktionen mit Nichtansässigen ist wie folgt:
- Finanzierung: 50-60 %.
- Laufzeit für Privatpersonen: bis zu 25 Jahre.
- Belastungsquote: Hypothek in Prüfung + Verschuldung des Kunden < 30 % des Nettoeinkommens.
- Verschuldungsquote: 4,7-mal das steuerpflichtige Nettoeinkommen.

Ich sende Ihnen einen Entwurf der Bedingungen, der auf die Genehmigung durch die Risikobewertungsabteilung wartet:
a. VARIABLE RATE (vorbehaltlich kombinierter Verkaufsbedingungen)
- Erste Jahre: 2,35 % fest
- Euribor + 0,60 %
b. FESTE RATE (vorbehaltlich kombinierter Verkaufsbedingungen)
- 2,60 %

**ERFORDERLICHE DOKUMENTE:**

- Eine Kopie des Reisepasses und die NIE-Nummer sind für jede Anfrage erforderlich (wenn der Kunde noch keine NIE-Nummer hat, können wir bei der Beantragung helfen);
- Beschäftigungsstatus;
- Letzte Steuererklärung oder P-605 oder Steuerbescheinigung des Arbeitsortes;
- Die letzten 3 Gehaltsabrechnungen;
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate (persönlich und geschäftlich);
- Experian-Bericht oder Bonitätsbericht (optional);
- Bankreferenzschreiben (für alle Nationalitäten außer dem Vereinigten Königreich und Spanien) (optional);
- Art der Beschäftigung – Angestellter oder Selbstständiger;
- Steuererklärungen der letzten 2 Jahre oder Steuerbescheide;
- Kontoauszüge der letzten 2 Jahre (für alle Nationalitäten außer dem Vereinigten Königreich und Spanien);
- Erklärung über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der letzten 2 Jahre (für alle Nationalitäten außer dem Vereinigten Königreich und Spanien);
- Individueller Bonitätsbericht oder Experian-Bericht (optional);
- Bankreferenzschreiben (für alle Nationalitäten außer dem Vereinigten Königreich und Spanien).

Dokumente in anderen Sprachen als Spanisch oder Englisch müssen nach einer Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer ins Spanische eingereicht werden.

1. NIE (Número de Identificación de Extranjeros) – Ausländeridentifikationsnummer
2. LTV (Loan to Value) – Verhältnis zwischen dem Darlehensbetrag und dem Wert der Hypothek
3. LTP (Loan to Price) – Verhältnis zwischen dem Darlehensbetrag und dem Preis der Immobilie
4. Gestoría/gestor – spezifische Beratungsinstitution in Spanien, die hilft, sich im komplexen bürokratischen System des Landes zurechtzufinden.